Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Asker Healthcare AB; Rudolf Heintel Gesellschaft m.b.H.; MSP NewCo GmbH - BWB/Z-6063 | Bundeswettbewerbsbehörde

Asker Healthcare AB; Rudolf Heintel Gesellschaft m.b.H.; MSP NewCo GmbH

BWB/Z-6063

01.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Asker Healthcare AB beabsichtigt, 100 % der Anteile an und die alleinige Kontrolle über die Rudolf Heintel Gesellschaft m.b.H. und die MSP NewCo GmbH zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Großhandel mit Medizinprodukten und medizinischen Dienstleistungen sowie die Produktion von Medizinprodukten.

Betroffene Wirtschaftszweige: Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen; Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Instrumenten und Zubehör.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2022 weggefallen.

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