Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH; Wohlfart Beteiligungs GmbH - BWB/Z-6062 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH; Wohlfart Beteiligungs GmbH

BWB/Z-6062

01.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft (Linz/Österreich), BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (München/Deutschland) und Wohlfart Beteiligungs GmbH (Weiden in der Oberpfalz/Deutschland) beabsichtigt, jeweils 43%, 25% bzw. 25% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über die Pichler & Strobl GmbH (Anthering/Österreich/ zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Auftragsfertigung von individuellen Hochpräzisionsteilen aus hochwertigen Metallen und Kunststoffen.

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Metallerzeugnissen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2022 weggefallen.

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