BWB/VD-28 - Verbotene Durchführung - OneMed Holding AB, Schweden

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 04.06.2021 (24 Kt 6/21v) eine Geldbuße iHv EUR 30.000 gegen das Unternehmen OneMed Holding AB, Schweden, wegen der verbotenen Durchführung des am 11.01.2021 angemeldeten Zusammenschlusses (BWB/Z-5194) betreffend den am 16.12.2020 erfolgten Erwerb von 60% der Aktien der SMEDICO AG, Schweiz und der alleinigen Kontrolle über die SMEDICO AG. Das Durchführungsverbot entfiel mit Wirkung vom 09.02.2021.

Das Unternehmen OneMed Holding AB stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: medizinische Produkte