BWB VD-9, (26 Kt 3/18p, 26 Kt 4/18k), Erne Group GmbH, TONOS GmbH

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 24.01.2019 gem. § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG gegen die Erne Group GmbH und die TONOS GmbH wegen verbotener Durchführung 1) des am 24.08.2018 zu BWB/Z-4081 angemeldeten Zusammenschlusses betreffend die Herbeiführung der Personengleichheit zwischen der Erne Group GmbH und der TONOS GmbH (§ 7 Abs 1 Z 4 KartG) im Zeitraum 12.10.2016 bis 22.09.2018, und 2) des am 24.08.2018 zu BWB/Z-4084 angemeldeten Zusammenschlusses betreffend dem Erwerb eines 25% überschreitenden Beteiligungsgrades an der TONOS GmbH durch die Baritonos Invest GmbH & Co KG (§ 7 Abs 1 Z 3 KartG) im Zeitraum 23.12.2016 bis 25.09.2018, Geldbußen in Höhe von jeweils EUR 15.000.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Siehe weitere Informationen zu den Zusammenschlussanmeldungen Z-4081, Z-4084.

Erklärung: Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Durchführung anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse, die ohne Genehmigung durch die BWB oder das Kartellgericht bzw. in anderer Art und Weise als freigegeben durchgeführt wurden. Wegen verbotener Durchführungen hat das Kartellgericht gemäß § 29 Abs 1 lit a KartG Geldbußen zu verhängen.