BWB/VD-5 - verbotene Durchführung - Vulcan Holdings, L.P. und Apollo Management L.P.

BWB VD-5 Vulcan Holdings, L.P. und Apollo Management L.P.Wien, am 15.5.2017. Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 21.4.2017 (128 Kt 2/17i-8) gegen die Vulcan Holdings L.P., Delaware, USA (Vulcan) und die Apollo Management L.P., New York, USA (Apollo) gem. § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG wegen verbotener Durchführung eines Zusammenschlusses im Zeitraum vom 31.1.2016 bis zum 27.9.2016, nämlich indem am 31.1.2016 durch den Erwerb zusätzlicher Anteile an der Warrior Met Coal LLC, Delaware, USA, die Beteiligungsschwelle von 25 % überschritten wurde und die damit einhergehenden Rechte ab diesem Zeitpunkt ausgeübt wurden, gesamtschuldnerisch eine Geldbuße von EUR 70.000,00.Der Beschluss ist damit rechtskräftig.Die Entscheidung ist in der Ediktsdatei abrufbar.​

BWB VD-5 Vulcan Holdings, L.P. und Apollo Management L.P.

Wien, am 15.5.2017. Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 21.4.2017 (128 Kt 2/17i-8) gegen die Vulcan Holdings L.P., Delaware, USA (Vulcan) und die Apollo Management L.P., New York, USA (Apollo) gem. § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG wegen verbotener Durchführung eines Zusammenschlusses im Zeitraum vom 31.1.2016 bis zum 27.9.2016, nämlich indem am 31.1.2016 durch den Erwerb zusätzlicher Anteile an der Warrior Met Coal LLC, Delaware, USA, die Beteiligungsschwelle von 25 % überschritten wurde und die damit einhergehenden Rechte ab diesem Zeitpunkt ausgeübt wurden, gesamtschuldnerisch eine Geldbuße von EUR 70.000,00.

Der Beschluss ist damit rechtskräftig.

Die Entscheidung ist in der Ediktsdatei abrufbar.