BWB/VD-27 - Verbotene Durchführung - SMS group GmbH, Deutschland

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 15.07.2021 eine Geldbuße iHv EUR 30.000 gegen das Unternehmen SMS group GmbH, Deutschland, wegen der verbotenen Durchführung des am 22.12.2020 angemeldeten Zusammenschlusses (BWB/Z-5167) betreffend die Erwerbe von alleiniger Kontrolle über OMAV S.p.A., Italien am 24.09.2020 und Hydromec S.r.l., Italien am 30.09.2020. Der Zusammenschluss wurde am 20.01.2021 freigegeben.

Das Unternehmen SMS group GmbH stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkeinrichtungen und Gießmaschinen