BWB/VD-19 - Verbotene Durchführung - WIG Wietersdorfer Holding GmbH

VD-19 Geldbuße wegen verbotener Durchführung gegen WIG Wietersdorfer Holding GmbH
 
Auf Antrag des Bundeskartellanwalts hat das Kartellgericht am 14.06.2019 folgenden Beschluss gefasst:
 
Über die Antragsgegnerin wird gemäß § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG wegen verbotener Durchführung zumindest im Zeitraum von 6.6.2018 bis zum 15.1.2019 des am 18.12.2018 zu BWB/Z-4240 angemeldeten Zusammenschlusses betreffend die Erhöhung ihrer Beteiligung von 25,0001% auf 50%, sowie damit verbunden den Erwerb gemeinsamer Kontrolle mit dem weiteren 50%igen Eigentümer an der Calcit, proizvodnja kalcitnih polnil d.o.o., Stahovica, Slowenien, eine Geldbuße in der Höhe von EUR 70.000,-- verhängt.
 
Die Antragsgegnerin stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.
 
Betroffener Wirtschaftszweig: Baustoffe