VD-18 Geldbuße wegen verbotener Durchführung gegen KTM AG und Kiska GmbH
Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat das Kartellgericht am 1.10.2019 folgenden Beschluss gefasst: Über die Antragsgegnerinnen wird wegen der verbotenen Durchführung des am 8.11.2018 bei der Bundeswettbewerbsbehörde zu BWB/Z-4175 angemeldeten Zusammenschlusses betreffend den Erwerb eines 1,1% des Stammkapitals entsprechenden Geschäftsanteils an der Zweitantragsgegnerin durch die Erstantragsgegnerin, sodass die Erstantragsgegnerin eine 26%ige Beteiligung an der Zweitantragsgegnerin hielt, im Zeitraum von 7.10.2015 bis 29.11.2018 gemäß § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG zur ungeteilten Hand eine Geldbuße von EUR 60.000,-- verhängt.
Die Antragsgegnerinnen stellten den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Betroffener Wirtschaftszweig: Dienstleistungen im Bereich Produktdesign