BWB/VD-18 - Verbotene Durchführung - KTM AG, Kiska GmbH

VD-18 Geldbuße wegen verbotener Durchführung gegen KTM AG und Kiska GmbH

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat das Kartellgericht am 1.10.2019 folgenden Beschluss gefasst:  Über die Antragsgegnerinnen wird wegen der verbotenen Durchführung des am 8.11.2018 bei der Bundeswettbewerbsbehörde zu BWB/Z-4175 angemeldeten Zusammenschlusses betreffend den Erwerb eines 1,1% des Stammkapitals entsprechenden Geschäftsanteils an der Zweitantragsgegnerin durch die Erstantragsgegnerin, sodass die Erstantragsgegnerin eine 26%ige Beteiligung an der Zweitantragsgegnerin hielt, im Zeitraum von 7.10.2015 bis 29.11.2018 gemäß § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG zur ungeteilten Hand eine Geldbuße von EUR 60.000,-- verhängt.

Die Antragsgegnerinnen stellten den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.
 
Betroffener Wirtschaftszweig: Dienstleistungen im Bereich Produktdesign