BWB/VD-16 - Verbotene Durchführung - REWE International AG

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 20.11.2018 (24 Kt 8/18h) eine Geldbuße iHv EUR 212.000 gegen REWE International AG (die „Antragsgegnerin“), wegen

  1. der unrichtigen und/oder irreführenden Angabe im Zuge des Zusammenschlussverfahrens zu BWB/Z-2936 (REWE International AG; Zielpunkt GmbH), indem die Antragsgegnerin die konkret vorhersehbare Eröffnung der neuen BILLA-Filiale in 2325 Himberg, Wiener Straße 16, nicht erwähnte und dadurch den Eindruck vermittelte, die Auflage über die Schließung der in unmittelbarer Nähe befindlichen BILLA-Filiale in 2325 Himberg, Wiener Straße 7, wäre geeignet, einem Marktanteilszuwachs entgegenzuwirken; sowie
     
  2. der Zuwiderhandlung gegen das Durchführungsverbot des § 17 KartG durch die Verletzung von Berichtspflichten, zu denen sich die Antragsgegnerin in von ihr abgegebenen Auflagen nach § 17 Abs 2 KartG verpflichtet hatte.

REWE International AG stellte das Vorbringen der BWB außer Streit und trat dem rechtlichen Vorbringen nicht entgegen. Der Beschluss ist rechtskräftig

Betroffener Wirtschaftszweig: Lebensmitteleinzelhandel