BWB/VD-15 - verbotene Durchführung - TCH s.r.l.

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 12.09.2018 (25 Kt 6/18x) gem. § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG gegen die TCH s.r.l. wegen verbotener Durchführung des am 26.02.2018 zu BWB/Z-3846 angemeldeten Zusammenschlusses betreffend den Erwerb von CIMOS d.d. AVTOMOBILSKA INDUSTRIJA im Zeitraum von 18.05.2017 bis 27.03.2018, eine Geldbuße in Höhe von EUR 55.000,00.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Siehe weitere Informationen zur Zusammenschlussanmeldung TCH S.r.l.; CIMOS d.d. AVTOMOBILSKA INDUSTRIJA (Z-3846) 
 

Erklärung: Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Durchführung anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse, die ohne Genehmigung durch die BWB oder das Kartellgericht  bzw. in anderer Art und Weise als freigegeben, durchgeführt wurden. Die BWB stellt in den genannten Fällen einen Antrag auf Geldbuße beim Kartellgericht.