Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group; MAP Bürodienstleistung Gesellschaft m.b.H.; MC EINS Investment GmbH - BWB/Z-2026 | Bundeswettbewerbsbehörde

WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group; MAP Bürodienstleistung Gesellschaft m.b.H.; MC EINS Investment GmbH

BWB/Z-2026

03.05.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die MAP Bürodienstleistung Gesellschaft m.b.H., eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group (FN 333376 i), beabsichtigt den Erwerb einer Beteiligung von 50% an der MC EINS Investment GmbH (FN 322164 x).Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung und Umsetzung eines Immobilienprojekts ("Messecarree - Bauteil A") auf der Liegenschaft Gst-Nr 1744/49 im Grundbuch 01657 Leopoldstadt sowie dessen Verwertung/Vermietung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.05.2013 weggefallen.

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