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Kartellgericht verhängt von BWB beantragte Geldbuße gegen Tischlerei Krumböck GmbH

Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte im Rahmen ihrer Ermittlungen im Bereich Bau- und Möbeltischlerei am 03.08.2022 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von EUR 128.000 gegen das Unternehmen Krumböck GmbH an das Kartellgericht gestellt.

Nun wurde vom Kartellgericht mit Beschluss vom 05.10.2022 die von der BWB beantragte Geldbuße iHv EUR 128.000 gegen die Krumböck GmbH wegen der Beteiligung an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern bestätigt. Das Unternehmen einigte sich mit anderen Wettbewerbern insbesondere darauf, wer den Zuschlag bei diversen Ausschreibungen für Bau- und Möbeltischlereiarbeiten (ua auch im Gesundheitswesen) in Wien und Niederösterreich erhalten sollte. Dazu wurden im Rahmen der Zuwiderhandlung regelmäßig Deckangebote abgegeben. Die Verstöße betreffen den Zeitraum von Juli 2013 bis Mai 2019.

Krumböck GmbH hatte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB kooperiert und ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Die BWB hatte daher eine deutlich geminderte Geldbuße beantragt.

Die Entscheidung ist rechtskräftig

Betroffener Wirtschaftszweig

Bau- und Möbeltischlereidienstleistungen

Bisherige Ermittlungen der BWB im Bereich Bau- und Möbeltischlerei

Im Jahr 2019 führte die BWB aufgrund von Hinweisen des Stadtrechnungshofs Wien Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen im Bereich Bau- und Möbeltischlerei durch. Die Unternehmen hatten im Zuge der Vergabe insbesondere öffentlicher Aufträge im Gesundheitswesens wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen.

Die Ermittlungen der BWB haben den Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen bestätigt und bereits zu rechtskräftigen Entscheidungen gegen die Unternehmen Fürst Möbel GmbH und Norer Tischlereigesellschaft m.b.H. geführt, die jeweils im Rahmen der Kronzeugenregelung mit der BWB kooperierten.

Gegen zwei weitere Gesellschaften Josef Pirkl Gesellschaft m.b.H. u. Co. KG und Josef Pirkl Gesellschaft m.b.H. sind derzeit noch Geldbußenverfahren beim Kartellgericht anhängig.

Geldbußen nach dem Kartellgesetz

Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.