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BWB stellt Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen zwei Gesellschaften im Energiebereich betreffend Submetering

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat im Rahmen ihrer Ermittlungen im Bereich Submetering am 16.03.2023 einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen zwei weitere Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen das nationale Kartellrecht und gegen das europäische Wettbewerbsrecht an das Kartellgericht gestellt. Bei den Antragsgegnerinnen handelt es sich um die Meßtechnik Gesellschaft m.b.H. & Co KG Energieverrechnung-Contracting-Facility Management und Meßtechnik FMB GmbH Funk- und M-Bus-Technologie.

Die BWB führte im Juli 2019 Hausdurchsuchungen bei mehreren, in der Submetering-Branche tätigen Unternehmen durch. Es bestand der Verdacht, dass ua Treffen eines Branchenverbandes dazu genutzt wurden, um sich über Marktparameter auszutauschen oder abzusprechen. Die Ermittlungen der BWB haben den Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen bestätigt.

Submetering umfasst die individuelle Erfassung und Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- sowie Kaltwasserkosten in Gebäudeeinheiten zur privaten oder gewerblichen Nutzung (Wohngebäude, Bürogebäude etc.) und regelmäßig auch die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung, namentlich Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler.

Den Unternehmen wird im Antrag die Beteiligung an kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen auf dem Submeteringmarkt in Österreich vorgeworfen. Die BWB beantragt die Verhängung einer angemessenen Geldbuße durch das Kartellgericht.

Die BWB hat in diesem Fall zuvor Anträge gegen das Tiroler Unternehmen Techem Messtechnik GmbH (Techem) und gegen das Unternehmen ista Österreich GmbH (ista) eingebracht. Techem stellte als erstes Unternehmen einen Kronzeugenantrag und kooperierte in der Folge umfassend mit der BWB, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Es wurde daher keine Geldbuße, sondern nur die Feststellung der Zuwiderhandlung beim Kartellgericht beantragt (siehe dazu Pressemitteilung der BWB vom 26.07.2022). Aufgrund der umfassenden Kooperation der ista mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms wurde gegen die ista die Verhängung einer geminderten Geldbuße iHv EUR 2,2 Mio beantragt (siehe dazu die Pressemitteilung der BWB vom 22.06.2022).