Home » News » News 2017 » Detail

Vorschlag der EU-Kommission: Arbeit der nationalen Wettbewerbsbehörden soll erleichtert werden

Brüssel, 22. März 2017. Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, die den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten die wirksame Durchsetzung des EU-Kartellrechts erleichtern sollen. Vor allem soll gewährleistet werden, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden über das erforderliche Instrumentarium verfügen.​

Mit dem heutigen Kommissionsvorschlag sollen die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten weitere Befugnisse erhalten. Um eine einheitliche Durchsetzung des europäischen Wettbewerbsrechts zu gewährleisten, sollen die nationalen Wettbewerbsbehörden über die passenden Durchsetzungsinstrumente verfügen, wenn sie die gemeinsame Rechtsgrundlage anwenden.

Bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts sollte es nämlich unerheblich sein, in welchem Land innerhalb des Binnenmarktes ein Unternehmen seinen Sitz hat. Indem sie mit ihrem Vorschlag die Wirksamkeit der Maßnahmen der nationalen Wettbewerbsbehörden sicherstellt, möchte die Kommission zu einem wahrhaftigen Binnenmarkt mit wettbewerbsfähigen Unternehmen und damit zu Beschäftigung und Wirtschaftswachstum beitragen.

Dem Vorschlag ging eine einschlägige öffentliche Konsultation voraus, die die Kommission im November 2015 eingeleitet hatte. Sollten die Vorschläge angenommen werden, werden die nationalen Wettbewerbsbehörden über ein gemeinsames Mindestinstrumentarium und wirkungsvolle Durchsetzungsbefugnisse verfügen, durch die Folgendes gewährleistet wird:

  • a) ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bei der Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln, ohne dass sie Anweisungen von öffentlichen oder privaten Stellen entgegennehmen,
  • b) die notwendige finanzielle und personelle Ausstattung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben,
  • c) die notwendigen Beweiserhebungsbefugnisse, wie das Recht, Mobilfunkgeräte, Laptops und Tablets zu durchsuchen,
  • d) angemessene Instrumente zur Verhängung verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen bei Verstößen gegen das Kartellrecht der EU: Der Vorschlag enthält unter anderem Regeln zur Haftung von Muttergesellschaften und zur Rechtsnachfolge, damit Unternehmen etwaigen Geldbußen nicht durch eine Umstrukturierung des Konzerns entgehen können. Zudem werden die nationalen Wettbewerbsbehörden auch die Vollstreckung von Geldbußen gegenüber an einem Kartellvergehen beteiligten Unternehmen durchsetzen können, die im Inland über keine Niederlassung verfügen. Gerade diese Vorschrift ist angesichts der zunehmenden Internationalisierung der Unternehmen von besonderer Bedeutung,
  • e) aufeinander abgestimmte Kronzeugenregelungen, die einen Anreiz für Unternehmen schaffen, Beweise für rechtswidrige Kartelle vorzulegen. Das macht es für Unternehmen insgesamt attraktiver, Kronzeugenregelungen in Anspruch zu nehmen und eine Kartellbeteiligung einzugestehen.

Die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: 

„Die EU-Kartellvorschriften sorgen dafür, dass die Märkte besser funktionieren. Dabei arbeiten die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten und die Kommission Hand in Hand. Deswegen möchten wir gewährleisten, dass alle nationalen Wettbewerbsbehörden in ihren Entscheidungen unabhängig sind und über wirksame Instrumente verfügen, um Zuwiderhandlungen abzustellen und zu ahnden. Denn ein funktionierender Binnenmarkt nützt Verbrauchern und Unternehmen in ganz Europa.“

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident Jyrki Katainen sagte:

„Die Kommission wird ihre Partnerschaft mit den nationalen Wettbewerbsbehörden vertiefen, damit der Binnenmarkt besser funktioniert und für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in der EU konkreter wird.“

 

Weitere Informationen sind unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-685_de.htm abrufbar.