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Die Bundeswettbewerbsbehörde bestätigt Ermittlungen in der Trockenbaubranche

​Seit Oktober 2015 führt die BWB Ermittlungen wegen des Verdachts auf kartellrechtswidrige Absprachen in der Trockenbaubranche für den Zeitraum 2011 bis 2016.

Der BWB liegen Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass sich Bauunternehmen durch die gegenseitige Abgabe von Deckangeboten regelmäßig bei Ausschreibungen über einen längeren Zeitraum unterstützten, indem sie wettbewerbssensible Informationen über Preise, Leistungsverzeichnisse und Angebote austauschten. Die betroffenen Bauaufträge sind dem sogenannten Unterschwellenbereich zuzuordnen. Das bedeutet, die vergebenen Bauauftragssummen bewegen sich jeweils unter dem Wert von EUR 5.225.000 (§ 12 Abs 1 Z 3 BVergG).

Der zu ermittelnde Sachverhalt weist parallel eine strafrechtliche Komponente auf (§ 168b StGB „Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren"). Aus diesem Grund werden die Ermittlungsschritte mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung koordiniert.

Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden bei sieben Unternehmen an acht Standorten Hausdurchsuchungen durchgeführt und anhand der sichergestellten Unterlagen insgesamt über vorerst 350 Bauprojekte auf kartellrechtswidriges Verhalten geprüft und analysiert. In zwei Fällen wurde von dem betroffenen Unternehmen ein Rekurs beantragt, wobei vom Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht diesen nicht Folge gegeben wurde (siehe Entscheidung des OGH vom 16.6.2016 zu 16Ok6/16t bzw. Entscheidung des OGH vom 4.7.2016 zu 16Ok7/16i).

In sechs Fällen wurden bereits Bußgeldanträge wegen des Verstoßes gegen das Kartellverbot an das Kartellgericht gestellt.