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Verpflichtungserklärungen in Phase 1

Verpflichtungserklärungen  in Phase 1 (Zusammenschlussverfahren)

Am 20.05.2011 wurde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ein Zusammenschluss angemeldet (BWB/Z-1439), der nach intensiven Untersuchungen und nach Abgabe von Verpflichtungszusagen der Parteien noch innerhalb der Phase 1 (4 Wochen ab Anmeldung) freigegeben werden konnte.

Freigabe nach Abgabe von Verpflichtungszusagen

Weil der Zusammenschluss - nicht zuletzt aufgrund der hohen Marktanteile - wettbewerbliche Bedenken ausgelöst hatte, unterzog die Bundeswettbewerbsbehörde einen betroffenen Teilmarkt einer tiefergehenden Prüfung. Schlussendlich gab die Bundeswettbewerbsbehörde den Zusammenschluss noch in Phase 1 frei, weil sich die Anmelder zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 17 Abs 2 KartG bereiterklärt hatten.

Die Bundeswettbewerbsbehörde erlaubt sich den Hinweis, dass Verpflichtungserklärungen nach § 17 Abs 2 KartG eine vernünftige Alternative zu oftmals aufwendigen Phase 2 Verfahren sein können. So sich die beteiligten Unternehmer zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen bereit erklären, könnte nicht selten die Stellung eines Prüfungsantrages unterbleiben. Die Durchführung des Zusammenschlusses anders als mit den Auflagen und Beschränkungen, zu deren Einhaltung sich die beteiligten Unternehmen gegenüber den Amtsparteien verpflichtet haben, um die Unterlassung oder Zurückziehung eines Prüfungsantrages zu erreichen, gilt ebenfalls als verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses.