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Komm Austria genehmigt ORF Informations- und Kultur-Spartenprogramm unter Auflagen

Am 18. Mai 2011 stellte die Kommunikationsbehörde (KommAustria) einen Bescheid aus, der die Veranstaltung eines Informations- und Kultur-Spartenprogramms des Österreichischen Rundfunks unter Auflagen genehmigte.

Der neue Sender "ORF Info Plus"

Am 23.12.2010 beantrage der ORF die Genehmigung eines Angebotskonzeptes für ein Informations- und Kulturspartenprogramm sowie ein damit im Zusammenhang stehendes Online-Angebot. Der neue Sender trägt den Arbeitstitel "ORF Info Plus" und soll folgendes Programm abdecken: Information, Zeitgeschichte/Wissenschaft und Bildung, Kultur/Religion, Bühne für Österreichs Kunstschaffende.

Stellungnahme der BWB nach §6a ORF-G

Gemäß § 6 ORF Gesetz wurden die Bundeswettbewerbsbehörde und der Public-Value-Beirat um Stellungnahmen ersucht. Die BWB richtete dazu einige offene Fragen an den ORF, die von diesem beantwortet wurden. Letztlich flossen Stellungnahmen der BWB, des Public-Value-Beirates, des Verbandes Österreichischer Privatsender sowie das Gutachten des Amtssachverständigen der RTR in die nun vorliegende Entscheidung ein.

Auflagen

Zusammengefasst wurde der neue Sender von der Komm Austria mit den folgenden Auflagen genehmigt:

  • Kommerzielle Kommunikation im Informations- und Kultur-Spartenprogramm nur als Einzelangebot
  • Rabatte für kombinierte Vermarktung werden nicht angeboten
  • Sonderrabatte dürfen nicht gekoppelt werden
  • Mengenrabatte finden keine Berücksichtigung
  • Bewerbung des neuen Senders erfolgt nicht in anderen ORF Programmen

Berufung binnen zwei Wochen möglich

Die BWB prüft nun den Bescheid und hat zwei Wochen nach Zustellung Zeit um gegebenenfalls dagegen Berufung einzulegen.

Sollten Sie, als Anbieter von Privatfernsehen in Österreich Bedenken hinsichtlich der Entscheidung insbesondere im Hinblick auf die Eignung der Auflagen haben, kontaktieren Sie uns unter 245 08 - 0 bzw. wettbewerb[at]bwb.gv.at