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BWB/Z-1506 – Deutsche Telekom AG/France Télécom SA

2011-08-04 meldeten Deutsche Telekom AG und France Télécom SA bei der BWB die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens als Zusammenschluss an. Die Anmeldung erfolgte im Hinblick auf die bestehenden Zweifel, ob überhaupt ein (anmeldepflichtiger) Zusammenschluss iS § 7 KartG vorlag, nur vorsichtshalber.

BWB und Bundeskartellanwalt sind der Auffassung, das angemeldete Vorhaben ist kein (anmeldepflichtiger) Zusammenschluss iS § 7 KartG und beantragten deshalb – den verfahrensrechtlichen Vorgaben entsprechend – die Prüfung auch in einem Verfahren vor dem Kartellgericht.