Ö1 macht Schule
Der ORF führt in seinem Antrag zu "Ö1 macht Schule" an, dass das neue Online-Angebot ein Gemeinschaftsobjekt zwischen ORF, Pädagogischer Hochschule und dem BMUKK sei und die Magazin-Sendungen und Themensendungen für den Unterricht didaktisch aufbereitet werden.
Stellungnahme der BWB nach §6a ORF-G
Gemäß § 6 ORF Gesetz wurden die Bundeswettbewerbsbehörde und der Public-Value-Beirat um Stellungnahmen innerhalb einer 6 wöchigen Frist ersucht.
Das von der Bundeswettbewerbsbehörde einer Prüfung unterzogene neue Angebot "Ö1 macht Schule" erfüllt einerseits den öffentlich-rechtlichem Kernauftrag gemäß § 4 ORF-G und ist auch als spezifische und äußerst sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Lehrmittelangeboten zu sehen, weswegen keine wettbewerbliche Bedenken zu äußern sind, die die Erteilung von Auflagen im Sinn von § 6b Abs. 1 Z. 2 ORF-G erforderlich machen würden.