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BWB erhebt Berufung gegen Bescheid der KommAustria

Die Kommunikationsbehörde (KommAustria) stellte am 18. Mai 2011 einen Bescheid aus, der ein neues Informations- und Kultur-Spartenprogramms des ORF unter Auflagen genehmigte. Dagegen wird die BWB nun Berufung einlegen.

BWB erhebt Berufung

Die BWB hat nach Zustellung der Entscheidung der KommAustria nochmals alle Mitbewerber eingeladen, zur Entscheidung Stellung zu nehmen. Nach eingehender Analyse der Entscheidung der KommAustria und nach mehreren mit Mitbewerbern geführten Gesprächen ist die BWB zum Schluss gekommen, gegen die Entscheidung der KommAustria Berufung zu erheben.

Auflagen nicht weitreichend genug

Die seitens der KommAustria vorgeschlagenen Auflagen reichen nach Ansicht der BWB derzeit nicht aus, Wettbewerb und Medienvielfalt in diesem Sektor sicherzustellen. Insbesondere scheinen folgende zusätzliche Maßnahmen bzw. Auflagen erforderlich:

  • Klare Differenzierung zwischen dem ORF und dem neuen Programm, was die Namen betrifft
  • Inhaltlich Positionierung als Spartenprogramm durch Beschränkung der Ausstrahlung von Filmen und fiktionalem Programm
  • Stärkere Beschränkungen und Vorgaben für die Vermarktung von Werbung auf dem geplanten Angebot Informations- und Kulturspartenprogramm

Der neue Sender "ORF Info Plus"

Am 23.12.2010 beantrage der ORF die Genehmigung eines Angebotskonzeptes für ein Informations- und Kulturspartenprogramm sowie ein damit im Zusammenhang stehendes Online-Angebot. Der neue Sender trägt den Arbeitstitel "ORF Info Plus" und soll folgendes Programm abdecken: Information, Zeitgeschichte/Wissenschaft und Bildung, Kultur/Religion, Bühne für Österreichs Kunstschaffende. Von der KommAustria wurde er unter Auflagen am 18. Mai 2011 genehmigt.