Die Bundeswettbewerbsbehörde leitete ihre Ermittlungen aufgrund eines Kronzeugenantrags eines in der Branche tätigen Unternehmens ein. Der Bereich der Reinigungsvollversorgung umfasst im Wesentlichen die Vermietung und Reinigung von Wäsche an Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (z.B. sterile OP Wäsche in Krankenhäusern) wie auch die Vermietung und Reinigung von Berufsbekleidung bzw. anderer berufsbezogener Textilien außerhalb des Gesundheitswesens.
Die Bundeswettbewerbsbehörde untersucht zur Zeit weitere mögliche Zuwiderhandlungen.
Der nun in einem ersten Schritt vor das Kartellgericht gebrachte Sachverhalt betrifft mutmaßliche Absprachen zur Aufteilung von Gebieten zweier Unternehmen.