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Scholz Austria GmbH / Gebrüder Gratz Ges.m.b.H.: Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung

Scholz Austria GmbH ("Scholz") hat am 29.7.2008 den beabsichtigten Erwerb von 50% der Anteile an der Gebrüder Gratz Ges.m.b.H. ("Gratz") angemeldet. Die Ermittlungsergebnisse der Bundeswettbewerbsbehörde ("BWB") haben widersprüchliche Angaben zum Markt ergeben, die für sich ausreichend waren, um eine marktbeherrschende Stellung nicht ohne weitere Prüfung des Zusammenschlusses in Phase II ausschließen zu können. Die BWB als auch der Bundeskartellanwalt haben am 22.8.2008 bzw. 26.8.2008 die Prüfung des Zusammenschlusses in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht beantragt.

Am 17.9.2008 wurde ein Sachverständiger vom Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht beauftragt, wettbewerbsökonomische Fragestellungen, die für die Prüfung des Zusammenschlusses gemäß §12 KartG erheblich sind, zu untersuchen. Das Gutachten wurde am 2.12.2008 dem Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (KOG) übermittelt.

Wettbewerbliche Beurteilung:

Aus dem Sachverständigengutachten geht hervor, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für die "Erfassung und Aufbereitung von Eisenschrott in Oberösterreich" entstehen würde, Untersagungsgründe nicht mit Hilfe von Rechtfertigungsgründen aufzuwiegen seien und keine sinnvollen Auflagen zur Verfügung stehen.

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung:

Am 11.12.2008 wurde der Zusammenschluss von den Anmeldern zurückgezogen. Mit Beschluss des Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht vom 17.12.2008 wurde das Verfahren eingestellt.