Home » News » News 2009 » Detail

Oberster Gerichtshof bestätigt 1,9 Millionen Euro Geldbuße gegen Kartell im Chemiegroßhandel

Mit Beschluss vom 25.3.3009 bestätigte das Kartellobergericht (16 Ok 4/09) die Geldbußenentscheidung des Kartellgerichtes (vom 24.10.2008), mit dem gegen zwei Unternehmen des Donau Chemie-Konzernes (Donau Chemie - AG und Donauchem GmbH, beide Wien) eine Geldbuße in der Höhe von 1,9 Millionen Euro verhängt wurde. "Damit wurde eine langjährige und geheime Absprache rechtskräftig bestraft", zeigte sich Dr. Theodor Thanner, Generaldirektor für Wettbewerb, zufrieden.

Kronzeugenregelung erneut erfolgreich

Das Verfahren wurde im Dezember 2006 durch Kronzeugen (Brenntag Austria Holding GmbH, Brenntag CEE GmbH, beide Wien), die ebenfalls am Kartell beteiligt waren, aber wegen ihrer vollständigen Kooperation mit den Kartellbehörden Straffreiheit erhielten, in Gang gesetzt. Durch die anschließenden umfangreichen Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde wurden Ende 2007 dem Kartellgericht zahlreiche gerichtsfeste Beweise (Urkunden, Zeugenaussagen u.ä.) über Absprachen im Bereich des Großhandels mit Industriechemikalien ("Commodities"), wie z.B. Säuren, Laugen und Lösungsmittel, vorgelegt. Konkret handelte es sich um Absprachen über die Aufteilung von Kunden in der Region Österreich-Süd (Kärnten, Steiermark, südliches Burgenland und Tirol) seit Mitte 2002, die bis Mitte 2006 stattgefunden haben. Tatsächlich hat es schon viele Jahre vorher Kontakt zwischen den Unternehmen gegeben, Geldbußen können jedoch erst seit 1.7.2002 verhängt werden. Hier betroffen war der Vertrieb im Wege des Lagergeschäftes.

Vortäuschen von Lieferengpässen

Wie der Oberste Gerichtshof nun bestätigt, hat das Kartellgericht weiters richtig festgestellt, dass Verkaufspreise abgestimmt wurden und durch das gezielte Vortäuschen von Lieferengpässen höhere Preise erzielt werden sollten. Die von der Bundeswettbewerbsbehörde beantragte Höhe der Geldbusse (1,9 Mio EUR) wurde nun höchstgerichtlich voll bestätigt und soll Abschreckung erzielen.

"Die Aufteilung des Marktes und die Festsetzung von Preisen gehöre zu den schwerstwiegenden Verletzungen des Kartellverbotes und müsse daher besonders streng geahndet werden", heisst es in der Entscheidung des Kartellobergerichtes.

Keine Feststellung gegen Kronzeugen

Nach wie vor unverständlich bzw. nicht überzeugend bleibt, warum (nach der Judikatur des Kartellobergerichtes) gegenüber dem Kronzeugen keine (bloße) Feststellung möglich ist, dass er am Kartellverstoß beteiligt war, auch wenn gegen ihn keine Geldbuße beantrag wird. Das Kartell(ober)gericht war schon immer äußerst zurückhaltend, wenn es darum ging, bloße Feststellungen über vergangene und bereits beendete rechtswidrige Kartellabsprachen zu treffen. Aufgrund dieser unbefriedigenden Lösung vor allem für geschädigte Verbraucher wird möglicherweise neuerlich eine Gesetzesänderung notwendig sein, um das Problem zu lösen, obwohl nach dem Wortlaut des Kartellgesetzes Feststellungen für die Vergangenheit ausdrücklich auch jetzt schon möglich sind.

Zur Veröffentlichung v. 5.11.2008 (KG-Beschluss), bitte klicken Sie hier.