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Kronzeugenregelung im Kartellrecht hat sich bewährt - Bundeswettbewerbsbehörde zieht positives Resumee über die ersten drei Jahre

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zieht Zwischenbilanz über die neue österreichische Kronzeugenregelung, die nach europäischem Vorbild seit 1.1.2006 angewendet wird. Bereits drei große Kartellfälle konnte sie seither mit diesem Instrument aufklären, die mit Geldbußen von über insgesamt 77 Mio EUR bestraft wurden. "Wir sind mit diesem neuen Instrument sehr zufrieden", erklärt Thomas Hölzl, erfahrener Kartellexperte der BWB, auf einer Fachtagung der zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption am 16.4.2009 in Wien.

Die Tabelle mit allen bisher verhängten Geldbußen finden Sie hier GeldbussenTab04_2009.pdf.

Schwierigkeiten bei der Kartellbekämpfung

Weil sich die Kartellbeteiligten der Unrechtmäßigkeit ihres Tuns in der Regel bewusst sind, werden Kartelle unter einem Deckmantel des Schweigens geplant und durchgeführt. Außer den Kartellinsidern erfährt normaler Weise niemand davon. Kronzeugenprogramme ermöglichen den Wettbewerbsbehörden, Kartelle effektiv und effizient zu bekämpfen. Das Kronzeugenprogramm führt nämlich dazu, dass die Teilnehmer eines Kartells in ständiger Furcht vor Aufdeckung durch einen anderen Kartellanten leben. Derartige Programme erhöhen so die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung.

Aufdeckung von geheimen Kartellen

Als Gegenleistung für die uneingeschränkte Offenlegung aller Informationen über ein geheimes Kartell wird dem Kronzeugen Straffreiheit gewährt. Den Kartellanten wird auf diese Weise ein Anreiz gegen, geheime (und für die Volkswirtschaft im höchsten Maße schädliche) Kartellabsprachen (z.B. über Preise oder Aufteilung von Märkten) im Austausch für eine Bußgeldfreiheit bei der Kartellbehörde anzuzeigen.

Kartelle volkswirtschaftlich sehr schädlich

Kartelle stellen nämlich das Prinzip des Wettbewerbes auf den Kopf. Statt im gegenseitigen Leistungskampf zu konkurrenzieren, stimmen sich Unternehmen bei einem Kartell untereinander ab und maximieren damit - zu Lasten der Verbraucher - ihren Gewinn ("Kartellrendite").

Positive Erfahrungen

In Anbetracht der positiven Erfahrungen mit dem neuen Ermittlungswerkzeug im Kartellrecht, könnten auch in anderen Rechtsbereichen - wie etwa in der Korruptionsbekämpfung - Überlegungen über die Anwendung eines Kronzeugenprogrammes angestellt werden.