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Höchstgericht: Stromrechnungen gesetzwidrig - Linie der Bundeswettbewerbsbehörde bestätigt

Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, sind die Stromrechnungen österreichischer Energieunternehmen zu wenig transparent und konsumentenfreundlich. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) forderte schon Anfang 2008 mehr Transparenz. Damit hat nun ein Höchstgericht die Linie der BWB eindeutig bestätigt.

In einem bemerkenswerten Urteil hat nun der der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass Stromrechnungen in Österreich unverständlich und intransparent sind.

Stromrechnungen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen
Konkret bemängelt der Verwaltungsgerichtshof die übliche Angabe von Durchschnittspreisen in Cent/kWh und Gesamtpreisen (z.B. Energiepreis und Nutzungstarif). „Die transparente und umfassende Information der Kunden ist eine der Säulen der Liberalisierung des Strommarktes. Im Interesse der Konsumentenfreundlichkeit und der Transparenz muss dem Kunden beispielsweise leicht erkennbar sein, welcher Preis für eine Kilowattstunde reine Energie zu begleichen ist", so der Verwaltungsgerichtshof in seinem aktuellen Urteil zur Transparenz und Kundenfreundlichkeit von Stromrechnungen. Hintergrund des Urteils war die Klage eines Energieversorgers gegen einen Bescheid der Energiekontrollkommission.

Die BWB wird transparente und verständliche Rechnungen durchsetzen
Dr. Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde, hatte die heimischen Energieversorgungsunternehmen bereits 2008 aufgefordert, ihre Stromabrechnungen verständlicher und konsumentenfreundlicher zu gestalten. Thanner sprach damals bereits von „einem Verwirrspiel zulasten der Konsumenten, das einen Vergleich mit billigeren Stromanbietern und einen allfälligen Anbieterwechsel unmöglich mache." Diese Tatsache verstoße – so ein von der Bundeswettbewerbsbehörde in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten - zunächst gegen das Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetz (ELWOG), welches Transparenz und konsumentenfreundliche Rechnungsgestaltung vorsieht, und in weiterer Folge gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Auf Basis dieses Gutachtens hat die Bundeswettbewerbsbehörde die Energieversorger bereits schriftlich aufgefordert, die Stromabrechnungen ab sofort freiwillig transparenter und nachvollziehbar zu formulieren. Dr. Theodor Thanner: „Sollten die Energieunternehmen dies nicht rasch tun, werden wir rechtliche Schritte einleiten, damit das mit der Energiewirtschaft vereinbarte Wettbewerbsbelebungspaket umgesetzt wird. Nun haben wir dafür sogar die Unterstützung des Verwaltungsgerichtshofes."

Den Volltext der Entscheidung finden sie hier.