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Beschwerde pte gegen APA

Auf Grund einer Beschwerde der Pressetextnachrichtenagentur GmbH (pte) prüfte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) die Geschäftsgebahrung der Austria Presse Agentur regGenmbH (APA) eingehend. Die Beschwerde behauptete, dass APA durch Querfinanzierungen ihre marktbeherrschende Stellung missbrauche und außerdem ein Kontrahierungszwang für die APA bestehe, nämlich bestimmte Texte von pte zu verbreiten oder eigene Texte an pte zu verkaufen. Weiters wurde vorgebracht, dass internationale Kooperationen der APA zur territorialen Aufteilung von Märkten führten.

Die BWB ging den Vorwürfen im Detail nach und stellte fest, dass es keine Anhaltspunkte für ein kartellrechtswidriges Verhalten der APA gibt. Dies wurde dem Beschwerdeführer pte in einem ausführlichen Schreiben am 10.06.2009 mitgeteilt.

Im Wesentlichen ergaben die Ermittlungen der BWB, dass die APA kein öffentliches Unternehmen ist und auch kein rechtlich geschütztes Monopol besitzt. Daher sind Querfinanzierungen innerhalb des Unternehmens nicht missbräuchlich im Sinne des Kartellgesetzes. Ebensowenig ist die Preisstrategie der APA zu beanstanden. Auch ist nach Auffassung der BWB kein Kontrahierungszwang für die APA gegeben.

Die BWB hat bei dieser Prüfung auch die Kooperations- und Poolverträge der APA untersucht, welche u.a. die Nutzung der redaktionellen Inhalte der Tageszeitungen in den APA-Archiven regeln. Soweit der APA in diesen Verträgen exklusive Rechte eingeräumt werden, hat die BWB in Verhandlungen mit der APA die Klarstellungen erreicht, dass diese exklusiven Rechte nicht dem Recht des Urhebers entgegenstehen, seine Inhalte auf Anfrage von Unternehmen (wie etwa pte) mit Sitz in Österreich auch direkt zu vertreiben.