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Zusammenschluss Athesia Druck - Moser Holding unter Auflagen genehmigt

Die Athesia Druck GmbH, Brixen, beabsichtigt, sich zu 50 % an der Moser Holding AG, Innsbruck, zu beteiligen. Die wichtigsten Beteiligungen der Moser Holding sind jene an der Tiroler Tageszeitung und dem Regionalradio Antenne Tirol; die wichtigsten Beteiligungen der Athesia Druck sind jene an der Südtiroler Tageszeitung Dolomiten und am Stadtradio Innsbruck ("Arabella Innsbruck"). Mehrere Märkte waren durch den Zusammenschluss betroffen, am bedenklichsten schienen jedoch die Auswirkungen auf den regionalen Medienmärkten (Zeitungen, Hörfunk).

Die Bedenken der Bundeswettbewerbsbehörde können wie folgt grob zusammengefasst werden:

- Auf dem regionalen Zeitungsmarkt insgesamt kommt es kaum zu räumlichen Überschneidungen, da die Südtiroler Tageszeitung Dolomiten lediglich in sehr geringem Umfang in Tirol vertrieben wird. Dennoch sollte vermieden werden, dass die Marktstellung der Tiroler Tageszeitung am Anzeigenmarkt durch gemeinsame Projekte mit der Zeitung Dolomiten, insb. durch Beilagen, weiter verstärkt wird. Dies wäre nach Ansicht der BWB jedoch nur bei relativ häufigen Beilagen (mehr als 6x jährlich) möglich.

- Auf dem regionalen Hörfunkwerbemarkt kommt es zu einer Marktanteilsaddition. Der ORF-Sender Radio Tirol ist jedoch auf dem regionalen Markt nach wie vor äußerst dominant und darüber hinaus im Unterschied zu den Privatradios sehr finanzkräftig. Weiters ist fraglich, inwiefern sich der Zusammenschluss gerade auf dem Werbemarkt tatsächlich auf die Marktmacht auswirkt, da bereits jetzt alle Werbetätigkeiten der betroffenen Privatradios vom Funkhaus Tirol durchgeführt werden.

- Ebenso war die Medienvielfalt und damit die Unabhängigkeit der Redaktionen der Tiroler Tageszeitung und der Dolomiten sowie der Radiosender Antenne Tirol und Arabella Innsbruck sicherzustellen.

Nach einer umfassenden Prüfung des Zusammenschlusses durch die Bundeswettbewerbsbehörde und den Bundeskartellanwalt stellten beide Amtsparteien einen Antrag auf Prüfung auch vor dem Kartellgericht. Gleichzeitig wurden jedoch in zahlreichen Gesprächen mit den Anmeldern Auflagen ausverhandelt und es wurde abschließend dem Kartellgericht eine mögliche einvernehmliche Erledigung vorgelegt.

Am 17.12.2003 genehmigte das Kartellgericht auf übereinstimmenden Antrag den Zusammenschluss unter folgenden Auflagen:

 

 

 

B e s c h l u s s:

 

Der zu 26 Kt 478/03 angemeldete Zusammenschluss wird unter der Voraussetzung der Erfüllung nachstehender Auflagen nicht untersagt.

Die Tageszeitungsredaktionen der Tiroler Tageszeitung und der Dolomiten sind weiterhin in gesonderten Gesellschaften zu führen. Jede der beiden genannten Redaktionen wird von einem eigenen Chefredakteur geleitet, dem die redaktionelle Verantwortlichkeit für seine Redaktion zukommt. Der Chefredakteur der einen Redaktion darf nicht gleichzeitig auch Chefredakteur der anderen Redaktion sein.

 

Jede Redaktion hat die tagesaktuelle Berichterstattung für jene Tageszeitung, der sie zugeordnet ist, unabhängig von der jeweils anderen Redaktion und eigenverantwortlich zu gestalten. Es darf zwar ein Austausch und Zukauf von Informationen - wie von externen Nachrichtendiensten - insbesondere über lokale Ereignisse erfolgen, nicht aber eine Verpflichtung zur Übernahme eines Artikels oder auch nur einer Information als solcher bestehen. Die redaktionelle Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit der übernehmenden Redaktion müssen dabei jedenfalls unberührt bleiben.

 

Gemeinsame Projekte außerhalb des tagesaktuellen Journalismus sind zulässig, soweit diese jährlich eine Anzahl von sechs nicht überschreiten. Diese Kooperationen können insbesondere Zeitungsbeilagen oder Journale zu Sonderthemen, etwa die Übernahme eines Adria Reiseziele Journals oder einen Bericht über die neuesten Mobiltelefone betreffen.

 

Für die Redaktionen der RRT - Regionalradio Tirol Gesellschaft mbH (Sender: “Antenne”) und der Stadtradio Innsbruck Ges.m.b.H. (Sender: “Arabella”) einerseits und der Tiroler Tageszeitung andererseits gelten die erteilten Auflagen mit der Maßgabe, dass die Programmkoordinatoren der genannten Sender nicht gleichzeitig die Funktion des Chefredakteurs der Tiroler Tageszeitung ausüben dürfen.

 

Diese Auflagen gelten bis Ende 2013.

 

Den Anmeldern wird aufgetragen, den Amtsparteien bis Ende Jänner 2005 über
- gemeinsame Projekte der genannten Redaktionen im dargestellten Sinn unter Anschluss der bezughabenden Unterlagen (Zeitungsbeilagen, Journale, etc),
- personelle Änderungen bei den Chefredakteuren und Programmkoordinatoren dieser Redaktionen
zu berichten.