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Untersuchung im Lebensmittelhandel

Die im Zusammenhang mit Beschwerden gegen Lebensmittelseinzelhandelsketten im Laufe der letzten Wochen und Monate vorgebrachten Unterlagen und Hinweise haben ein ungeahntes Ausmaß angenommen. Deren Sichtung, Analyse und Bewertung erfordert mehr Arbeitseinsatz und Zeit, als man ursprünglich annehmen konnte.

Die Bundeswettbewerbsbehörde wird daher ihre Untersuchung des Lebensmittelseinzelhandels - in der Art einer Branchenuntersuchung ("allgemeine Untersuchung eines Wirtschaftszweiges" im Sinne § 2 Abs. 1 Z 3 WettbG) - noch bis etwa Ende des Jahres 2004 fortführen und dann einen Endbericht veröffentlichen.

Vorgezogen wird die Bundeswettbewerbsbehörde jetzt einzelne wenige - im Zuge der Ermittlung etwas konkreter gewordene - Vorwürfe und Hinweise in Richtung eines allfälligen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne des Kartellgesetzes aus der Fülle des Materials herausdestillieren und wird den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Danach wird - je nach Beweislage - entschieden werden, ob zu diesen Fällen auch ein kartellgerichtliches Verfahren eingeleitet werden kann.

Im übrigen bleibt es aber dabei, dass die Bundeswettbewerbsbehörde noch heuer einen Sonderbericht über ihre Ermittlungen, die dabei gemachten Beobachtungen und die daraus zu ziehenden Schlüsse veröffentlichen wird.