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Umfangreiche Nachprüfungen am 9.11.2004

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat (mit tatkräftiger Unterstützung der Kriminalpolizei) auf Ersuchen von und unter Federführung der Generaldirektion Wettbewerb (Europäische Kommission) am 9. 11. 2004 an 4 Standorten in Österreich Nachprüfungen (Hausdurchsuchungen) durchgeführt. Die sichergestellten Unterlagen werden nun von den zuständigen Beamten der Generaldirektion Wettbewerb ausgewertet. Insgesamt waren in Österreich 27 Beamte an den Durchsuchungen, die sich teilweise bis in die späten Abendstunden zogen, beteiligt. Die Untersuchungen richten sich in Österreich gegen nationale und internationale Industrieunternehmen im Bereich der Sanitärprodukte und einen Verein, dem mehrere Unternehmen angehören.

Die Europäische Kommission und die Bundeswettbewerbsbehörde haben die Nachprüfungen aufgrund des begründeten Verdachtes, dass es in dem betroffenen Industriezweig - seit Jahren - wettbewerbswidrige Absprachen zwischen Wettbewerbern getroffen werden, durchgeführt. Derartige Absprachen sind nach Artikel 81 Absatz 1 EG verboten und können mit Geldbußen von bis zu 10% des Umsatzes des betroffenen Unternehmens bestraft werden.

Die Ermittlungshandlungen in Österreich wurden am 9.11.2004 beendet. Gleichzeitig fanden gleichartige Nachprüfungen zum selben Verdacht an weiteren Standorten in anderen Mitgliedstaaten der EU statt.

Europäische Kommission (Generaldirektion Wettbewerb):

http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/04/256&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en