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Überprüfung der Paketpreiserhöhungen

Mehrere Kurier-, Paket- und Expressdienstleistungsunternehmen haben seit 01.01.2004 ihre Paketzustellungsgebühren mit der Begründung der eingeführten Mautgebühr erhöht.

 

Betroffen von der Mautgebühr sind alle Fahrzeuge ab einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen auf Autobahnen und Schnellstrassen. Die Mauthöhe ist außerdem abhängig von der Achsenzahl pro gefahrenem Kilometer: bei 2-Achsen € 0,130, bei 3-Achsen € 0,182 und bei 4-Achsen und mehr € 0,273. Zusätzlich werden Sondermauten für die Benützung des Arlbergtunnels, der Brennerautobahn, der Scheitelstrecke der Tauernautobahn, des Karawankentunnels, des Bosruck- und des Gleinalmtunnels eingehoben.

Allgemeine Berechnungsgrundlage für die bei fast allen betroffenen Unternehmen im gleichen Ausmaß angehobenen Erhöhungen zwischen € 0,11 und € 0,12 pro kg für bis zu 31,5kg schweren Pakete, ist das Gutachten von Univ.Prof. Dr. Sebastian Kummer,, Vorstand des Institutes für Transportwirtschaft und Logistik an der Wirtschaftsuniversität, Wien. Das erstellte Gutachten "Kosten der Österreichischen LKW Maut im Bereich der Kurier- Express und Paketdienste sowie deren Weitergabe an die Kunden", wurde vom Kurier-, Express- und Paketdienst Vereins (KEP) in Auftrag gegeben und im November 2003 veröffentlicht. Die Mitglieder des Vereins haben diese Erhöhungen eingeführt und die lt. Gutachten berechnete durchschnittliche Mautkostenbelastung vollständig übernommen.

Daher hat die BWB am 15. Januar 2004 ein ausführliches Auskunftsverlangen an die betroffenen Dienstleister versendet, um den wettbewerbsrechtlich relevanten Sachverhalt zu klären.