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Kartellgericht gibt Anträgen der BWB statt: Tarifsystem der Telekom Austria AG ist wettbewerbswidrig. Bußgeld verhängt.

In einigen ihrer aktuellen Tarifoptionen verknüpft die Telekom Austria AG (TA) die unter monopolartigen Marktverhältnissen erbrachte Anschlußleistung mit Verbindungsleistungen. Dieses Verhalten ist als Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung iSd § 35 KartG zu qualifizieren (vgl dazu näher „Überprüfung des Tarifsystems der Telekom Austria“, 13.1.2004).

Die BWB beantragte - nachdem Gespräche zur außergerichtlichen Einigung ohne Ergebnis geblieben waren - am 9.1.2004 beim Oberlandesgericht Wien (Kartellgericht), der TA aufzutragen, diesen Mißbrauch abzustellen, und über die TA ein angemessenes Bußgeld zu verhängen. 

Das Kartellgericht gab bereits am 18.3.2004 nach mündlicher Verhandlung diesem Antrag statt, trug der TA auf, den Mißbrauch abzustellen, und verhängte ein Bußgeld von € 500.000,--. Der Spruch und die wesentlichen Entscheidungsgründe wurden vom Vorsitzenden des Senates sofort mündlich verkündet.

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die TA kann binnen vier Wochen ab Zustellung der schriftlichen Ausfertigung Rekurs an den Obersten Gerichtshof (Kartellobergericht) erheben.