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Bundeswettbewerbsbehörde untersucht den Kart- und Motorradrennsport

Bundeswettbewerbsbehörde untersucht den Kart- und Motorradrennsport

8. 11. 2004

Die BWB wurde durch eine Beschwerde über angebliche Missstände bei der Abwicklung nationaler Kartclubsportveranstaltungen informiert. Beanstandet wurde, dass durch die in den Veranstaltungsreglements nationaler Kartclubsportveranstaltungen vorgesehenen Reifenvorschriften der Wettbewerb verzerrt wird.

Die BWB führte daraufhin, entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag, Ermittlungen durch. Diese ergaben, dass die Veranstaltungsreglements nationaler Kartclubsportveranstaltungen die Teilnehmer verpflichten, Einheitsreifen zu Einheitspreisen bei einem bestimmten Händler bzw. dem Veranstalter zu beziehen. Ähnliche Bestimmungen ließen sich auch im Bezug auf die von den Teilnehmern zu verwendende Öl- oder Motorsorte feststellen. Dieselbe Praxis wird zudem bei den Motorradrennserien angewendet.

Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht sind diese Reglements überaus problematisch. Sie führen dazu, dass alle übrigen Händler von dem "Reifen-Geschäft" in den Rennserien ausgeschlossen werden und zudem auch jeglicher Preiswettbewerb verhindert wird.

Es wurden daher sowohl mit den Veranstaltern als auch mit der obersten nationalen Sportkommission ("OSK") mehrere informelle Gespräche geführt. Ergebnis der Verhandlungen ist ein Verhaltenskatalog für Veranstalter von Kart- und Motorradrennserien. Dieser soll angewendet werden, wenn Veranstalter die Verwendung einer Einheitsmarke – wie zB eine bestimmte Öl-, Reifen-, oder Motorenmarke – in ihren Reglements bzw. Rennserien beabsichtigen.

Die im Katalog vorgesehenen Rahmenbedingungen werden in Hinkunft eine wettbewerbsrechtlich konforme Organisation und Abwicklung nationaler Kart- und Motorradsportserien ab der Saison 2005 sicherstellen. Ihre Einhaltung soll im Wesentlichen von der OSK kontrolliert werden.

Da durch das vereinbarte Paket die von der BWB erhobenen wettbewerbsrechtlichen Bedenken beseitigt werden, sieht die BWB – entsprechend ihrem derzeitigen Informationsstand – von weiteren Ermittlungen und (kartell-)rechtlichen Schritten ab.

Rahmenbedingungen