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Bundeswettbewerbsbehörde führte Hausdurchsuchung durch

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat auf der Grundlage eines von ihr eingeholten richterlichen Befehls des Oberlandesgerichtes Wien als Kartellgericht am 23.3.2004 unter tatkräftiger Einbindung der Bundespolizeidirektion Wien (Kriminalamt, Kriminaldirektion 1, Referat 3) im Raum Niederösterreich eine vielstündige Hausdurchsuchung durchgeführt. Gesucht wurde nach Unterlagen bezüglich angeblicher Preis- und Mengenabsprachen des betroffenen Unternehmens mit Wettbewerbern. Die Unterlagen und Daten werden jetzt eingehend untersucht.