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Zugang zu Hausbrieffachanlagen

9.7.2003

Im Verkehrsausschuß des Nationalrates wurde am 3.7.2003 vereinbart, als Frist für die Öffnung der Hausbrieffachanlagen (HBFA) für alternative Postdiensteanbieter den 1.7.2006 festzulegen. Flächendeckend sollen HBFA mit Einwurfschlitz installiert werden, der auch alternativen Postdiensteanbietern die Zustellung der von ihnen beförderten Sendungen mit Hilfe der HBFA ermöglicht.

Die BWB war im Rahmen zweier Wettbewerbsverfahren - auch von der EU-Kommission aus - mit der Frage der Zugangsmöglichkeit zu den HBFA für alternative Postdiensteanbieter befaßt worden. In diesem Zusammenhang wurde zunächst ein ursprünglich schon vom BMVIT initiierter Diskussionsprozeß von der BWB wieder aufgenommen, und es wurden von der BWB (ua) alle beteiligten Stellen zu einem gemeinsamen Gespräch geladen, um die notwendige Novellierung des § 14 PostG soweit wie möglich auf eine breite Konsensbasis zu stellen. Es zeigte sich dabei, daß im Hinblick auf höchst unterschiedliche Interessenslagen ein Kompromiß gar nicht leicht zu finden ist.

Der in der Folge vorgelegte Entwurf einer Postgesetznovelle sah daher eine Öffnung der HBFA spätestens bis zum 1.1.2009 vor. Auch von der BWB wurde jedoch - letztendlich erfolgreich - die Tunlichkeit einer nach Möglichkeit kurzfristigeren Öffnung betont. Dies ergab sich vor allem auch aus den Richtlinien 97/67/EG und 2002/39/EG sowie aus der Bekanntmachung der Kommission über die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Postsektor und über die Beurteilung bestimmter staatlicher Maßnahmen betreffend Postdienste. Dieser europäische Rechtsrahmen sieht nämlich die schrittweise Liberalisierung des Postmarktes vor und trägt den Mitgliedstaaten (ua) auf zu gewährleisten, daß die Bedingungen für den Zugang zum öffentlichen Postnetz nicht diskriminierend sind. Darüber hinaus ist die BWB aber auch der Auffassung, daß der derzeit noch bestehende exklusive Zugang der Österreichischen Post AG zu den HBFA die Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Postsektor tatsächlich zu behindern geeignet ist.

Die im Verkehrsausschuß nunmehr festgelegte Frist 1.7.2006 wird diesen Erwägungen aller Voraussicht nach ausreichend gerecht und berücksichtigt darüber hinaus die Dauer der technischen Abwicklung der Umrüstung.