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Preiserhöhungen im Zusammenhang mit dem Ökostromgesetz

Am 1.1.2003 ist das Ökostromgesetz in Kraft getreten, welches unter anderem eine Verpflichtung der Stromhändler zur Abnahme von „Ökostrom“ zu einem Verrechnungspreis von 4,5 Cent/kWh vorsieht. In engem zeitlichem Zusammenhang und unter Berufung auf diese Verpflichtung hat eine Reihe von Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Erhöhung ihrer Energiepreise um 0,2028 Cent/kWh angekündigt bzw. vollzogen. Der rechnerische Wert von 0,2028 Cent/kWh für die Mehrbelastung durch Ökostrom ergibt sich aus einer vom Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ) durchgeführten Berechnung, in der die konkreten, individuellen Verhältnisse der einzelnen Unternehmen (insb. Bezugsbedingungen für „normalen“ Strom, gleichzeitiger Wegfall der Kosten für Kleinwasserkraftzertifikate) nicht berücksichtigt werden.

Bundeswettbewerbsbehörde und E-Control haben deshalb die betroffenen Unternehmen zunächst zur Stellungnahme und in der Folge zur Rücknahme der gemeinsamen Preiserhöhung aufgefordert.

Die mit den Unternehmen erzielte Lösung sieht vor, daß - soweit dies nicht bereits geschehen ist - eine Nachverrechnung anhand der individuellen Mehrkosten erfolgen wird.