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Bundeswettbewerbsbehörde prüft neue Kfz-Vertriebsverträge

Als Folge der neuen GVO 1400/2002 werden derzeit von den Herstellern die Vertriebssysteme überarbeitet und angepasst. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat in diesem Zusammenhang alle Hersteller/Importeure an die Anzeigepflicht vertikaler Vertriebsbindungen gem § 30b KartG erinnert und ist gegenwärtig schwerpunktmäßig mit der Prüfung der bereits angezeigten Verträge befasst.

Ziele dieser Überprüfungen sind insbesondere

- Sicherstellung des Übereinstimmens der neuen Verträge mit den Vorgaben des österreichischen Kartellgesetzes sowie des neuen europäischen Rechtsrahmens (GVO);

- die ausgewogene Berücksichtigung der Interessen der Hersteller und Importeure sowie der Händler und Werkstätten sowie der Konsumenten.