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Auflagen für Zusammenschlussvorhaben Außenwerbung SARIA/MEDICUR/Dr. Schuster

Ende 2002 wurde der Zusammenschluss der Außenwerbeunternehmen Heimatwerbung OÖ/NÖ und Dr. Schuster Werbung beim Kartellgericht angemeldet. Die Bundeswettbewerbsbehörde sowie der Bundeskartellanwalt haben daraufhin eine Prüfung auch vor dem Kartellgericht verlangt. Nach umfangreichen Recherchen, und zahlreichen Stellungnahmen der BWB wurde der Zusammenschluss vom Kartellgericht nunmehr tatsächlich (im Sinne der BWB) bloß unter wesentlichen Auflagen genehmigt. Der gerichtliche Endbeschluss wird im August im Rechtsinformationssystem (RIS) ungekürzt veröffentlicht werden.