In der gegenständlichen Zusammenschlussanmeldung (Z-6472) beabsichtigt die Anmelderin Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH („Rohrdorfer“) 49% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über ASAMER Kies- und Betonwerke GmbH („Asamer“) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftszweig C - Herstellung von Frischbeton (Transportbeton).
Ermittlungen durch die BWB und wettbewerbliche Bedenken
Die BWB erhob im Rahmen ihrer Ermittlungen umfangreiche Daten und führte Befragungen von Marktteilnehmer:innen, unter anderem über hundert Kunden und zahlreiche Wettbewerber, durch. Dabei ergaben sich Zweifel an den von den Anmelderinnen vorgenommenen Marktabgrenzungen in den Bereichen Transportbeton, Zuschlagstoffe und Zement. Insbesondere ergaben sich Bedenken (horizontal und vertikal) hinsichtlich hoher Marktanteile der Zusammenschlussparteien bzw einer weiteren Verstärkung der Marktstellung der Parteien in den genannten Bereichen, die sich negativ auf den Wettbewerb zB durch höhere Preise auswirken könnte.
Im Ergebnis ist der Zusammenschluss nach Auffassung der BWB in seiner derzeitigen Form nicht freigabefähig, sondern bedarf einer vertieften Prüfung durch das Kartellgericht (Phase II). Die BWB hat daher vor Ablauf der Frist von Phase I einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht gestellt. Der Bundeskartellanwalt stellte ebenfalls einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht.