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Verbraucherbehördenkooperation – Außerkrafttreten der Verordnung 2006/2004

Die Durchführung der Verordnung 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (sog. CPC-VO, nach der englischen Bezeichnung Regulation on consumer protection cooperation) ist im Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz (VBKG) geregelt.

Demzufolge ist die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) seit Inkrafttreten dieses Gesetzes am 29.12.2006 zuständige Behörde zur Durchsetzung einer Reihe von Unionsrechtsakten zum Thema Verbraucherschutz.

Mit 17.01.2020 tritt die neue CPC-VO 2017/2394 in Kraft, zugleich tritt die alte CPC-VO außer Kraft. Da sich die Zuständigkeiten nach dem derzeit geltenden VBKG nur auf die (dann bereits) aufgehobene alte CPC-VO beziehen, verliert die BWB mit 17.01.2020 die Befugnis, in diesen Angelegenheiten tätig zu werden.

Die BWB bedauert dies und dankt gleichzeitig allen Stakeholdern und Institutionen für die langjährige konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ziel eines effizienten Verbraucherschutzes in Österreich und Europa.