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Online-Angebot „topos.ORF.at“

Mit Bescheid vom 22.12.2021 (KOA 11.281/21-008) hat die KommAustria die Bereitstellung des Online-Angebots „topos.ORF.at“ nach Maßgabe des am 11.08.2020 gemäß § 5a ORF-G vorgelegten Angebotskonzepts gemäß § 6b Abs. 1 iVm Abs. 2 und 3 ORF-G bewilligt.

Die BWB nimmt den Bescheid der KommAustria zur Kenntnis und hält folgendes fest:

  • Einzelne darin enthaltene Schlussfolgerungen zu Themen wie Marktabgrenzung, Marktauswirkungen sowie Angebotsumfang, werden nicht vollständig geteilt.
  • Anerkannt wird , dass die KommAustria sich mit den Stellungnahmen der BWB im Bescheid auseinandersetzt und auch aufgrund der Stellungnahme der BWB ergänzende Sachverhaltsermittlungen durch den Amtssachverständigen veranlasste, wenngleich sie zu einem anderen Ergebnis als die BWB kommt.
  • Sollte sich herausstellen, dass die Bereitstellung des Online-Angebotes „topos.ORF.at“ hinkünftig jedoch über den von der KommAustria angenommenen Gegenstand der Auftragsvorprüfungsentscheidung hinausgeht, liegt nach Auffassung der BWB ein neuer Sachverhalt vor, der eine weitere Antragstellung und ein daraus folgendes Auftragsvorprüfungsverfahren erforderlich machen würde.
  • In der Begründung des Bescheides der KommAustria wurde zumindest hinsichtlich bestimmter Aspekte Bereitschaft signalisiert, Sachverhaltselemente, die darin nicht behandelt wurden, in einem neuen Verfahren zu prüfen.
  • Die BWB nimmt von einer Beschwerde gegen diesen Bescheid Abstand. Sie wird jedoch die weitere Entwicklung beobachten und in Hinblick auf die Einhaltung des durch den Bescheid abgegrenzten Antragsgegenstandes evaluieren.