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Kartellgericht stellte Zuwiderhandlung durch Yamaha Music Europe GmbH wegen Vereinbarungen über Verkaufspreise fest

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vom 2.6.2020 hat das Kartellgericht am 23.7.2020 festgestellt, dass die Yamaha Music Europe GmbH im Zeitraum von 2004 bis April 2017 mit Händlern in ganz Österreich Vereinbarungen über Fest- oder Mindestverkaufspreise für Musikinstrumente und in Einzelfällen für Audio- und Videoprodukte sowie kommerzielle Audioprodukte getroffen bzw. diesbezüglich ihre Verhaltensweisen abgestimmt hat. Das Unternehmen hat mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms kooperiert, daher wurde von der Beantragung einer Geldbuße abgesehen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die BWB hat am 2.6.2020 auch gegen einen weiteren Hersteller von Musikinstrumenten, der ebenfalls einen Kronzeugenantrag gestellt hatte, einen derartigen Feststellungsantrag eingebracht. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Betroffener Wirtschaftszweig: Musikinstrumente, Audio- und Videoprodukte sowie kommerzielle Audioprodukte.