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Geldbuße wegen verbotener Durchführung im Bereich Baustoffe

Auf Antrag des Bundeskartellanwalts hat das Kartellgericht am 14.06.2019 über WIG Wietersdorfer Holding GmbH eine Geldbuße iHv € 70.000,- verhängt.

Die WIG Wietersdorfer Holding GmbH erwarb am Zielunternehmen Calcit, proizvodnja kalcitnih polnil d.o.o., Stahovica, Slowenien, am 06.06.2018 einen Anteil von 50% und damit verbunden gemeinsame Kontrolle. Dadurch wurde ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss durchgeführt. Die zusammenschlussrechtliche Freigabe dieses Erwerbsvorgangs erging jedoch erst am 15.01.2019. Somit lag im Zeitraum von 06.06.2018 bis zum 15.01.2019 ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot vor. Das Zielunternehmen ist im Bereich Baustoffe tätig.

Das Unternehmen stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: Baustoffe