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Die BWB hat den Erwerb der PERLMOOSER Beton GmbH durch die Lafarge Perlmooser GmbH freigegeben

Der Erwerb der PERLMOOSER Beton GmbH durch die Lafarge Perlmooser GmbH wurde am 24.6.2020 freigegeben.

Der Zusammenschluss Lafarge Perlmooser GmbH; Perlmooser Beton GmbH wurde am 28.5.2020 (Z-4901) bei der BWB angemeldet.

Dieser betrifft den Markt für die Herstellung und den Vertrieb von Transportbeton. Die PERLMOOSER Beton GmbH betreibt mehrere Transportbetonwerke in Österreich, während die Lafarge Perlmooser GmbH insbesondere am vorgelagerten Markt für die Produktion von Grauzement tätig ist.

Die Lafarge Perlmooser GmbH beabsichtigt, ihre Anteile an der PERLMOOSER Beton GmbH von 20% auf 100% zu erhöhen und bezweckt damit den Erwerb alleiniger Kontrolle. Die Lafarge Perlmooser GmbH verfolgt das strategische Ziel, die Geschäftstätigkeiten in der Produktion von Transportbeton wieder ins Unternehmen zu integrieren. Im Jahr 2011 wurde das Transportbetongeschäft ausgegliedert und an die neu gegründete PERLMOOSER Beton GmbH übertragen. Es handelt sich somit um eine Reintegration der PERLMOOSER Beton GmbH.

BWB führte eine Marktuntersuchung durch

Die BWB prüfte diesen Zusammenschluss vertiefend und führte diesbezüglich eine Marktbefragung der wesentlichen Wettbewerber am Markt für die Herstellung und den Vertrieb von Transportbeton durch. Themen der Marktbefragung waren insbesondere die räumliche Marktabgrenzung, die Entwicklungen am Markt seit 2011 sowie die damalige Ausgliederung des Transportbeton-Geschäfts.

Die Lafarge Perlmooser GmbH hält auch eine Beteiligung an der Kirchdorfer Zementwerk Hofmann GmbH („Kirchdorfer“), welche den Anmeldern zufolge nicht-kontrollierend ist. Mittelbar stellt die Kirchdorfer auch Transportbeton im Großraum Linz her, woraus potentielle horizontale Überschneidungen erwachsen. Daher war die Wahrnehmung des Einflusses der Zusammenschlusswerber auf das Marktverhalten der Kirchdorfer ebenfalls Gegenstand der Marktbefragung.

Ergebnis: keine Hinweise auf aktuell vorliegende Wettbewerbsprobleme

Es mussten keine Verpflichtungszusagen mit den Unternehmen vereinbart werden da die Marktuntersuchung keinen Hinweis auf Wettbewerbsprobleme ergab. Die BWB stellt daher keinen Prüfungsantrag an das Kartellgericht. Der Zusammenschluss wird somit freigegeben.