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Coronavirus (Covid-19) - Aktuelle Maßnahmen der BWB

Parteienverkehr

Es wird empfohlen nach Möglichkeit weiterhin vorrangig den elektronischen Parteienverkehr zu nutzen und Besprechungen virtuell abzuhalten.

Allgemeine Anbringen können über wettbewerb[at]bwb.gv.at oder postalisch eingebracht werden.

Bei physischer Anwesenheit sind jedenfalls folgende Maßnahmen zu befolgen:

  • Erbringen eines 2,5-G-Nachweises (D.h. geimpft, genesen oder getestet. Als getestet gilt ein negativer PCR-Test für 48h)
  • Tragen einer FFP2-Schutzmaske
  • Einhalten des erforderlichen Mindestabstands (mindestens 1 Meter)

Anmeldung von Zusammenschlüssen

  • Zusammenschlüsse können weiterhin im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) während der Amtsstunden (Mo – Do 8:00-16:00, Fr 8:00-15:00) bei der BWB (Z008239) eingebracht werden.
  • Anmeldungen die nach Ablauf der Amtsstunden einlangen, gelten erst mit Beginn der Amtsstunden des nächsten Arbeitstages als eingebracht.
  • Technische Erläuterungen (Schnittstellenbeschreibungen) zum ERV finden Sie hier.
  • Die BWB unterstützt die Teilnehmer-Direktzustellung (TLDZ).
  • Für weitere technische Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstanbieter.
  • Sonstige Fragen zur Anmeldung von Zusammenschlüssen können an david.holzer[at]bwb.gv.at oder isabelle.zlamal[at]bwb.gv.at gerichtet werden.


Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen

Neben den oben erwähnten Maßnahmen wird empfohlen, die bekannten Regeln der Handhygiene, der Nies- und Hust-Etikette sowie die Vermeidung von Händeschütteln einzuhalten.

Bitte verwenden Sie die in der BWB aufgestellten Hand-Desinfektionsmittel.