Parteienverkehr
Es wird empfohlen nach Möglichkeit weiterhin vorrangig den elektronischen Parteienverkehr zu nutzen und Besprechungen virtuell abzuhalten.
Allgemeine Anbringen können über wettbewerb[at]bwb.gv.at oder postalisch eingebracht werden.
Bei physischer Anwesenheit sind jedenfalls folgende Maßnahmen zu befolgen:
- Erbringen eines 2,5-G-Nachweises (D.h. geimpft, genesen oder getestet. Als getestet gilt ein negativer PCR-Test für 48h)
- Tragen einer FFP2-Schutzmaske
- Einhalten des erforderlichen Mindestabstands (mindestens 1 Meter)
Anmeldung von Zusammenschlüssen
- Zusammenschlüsse können weiterhin im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) während der Amtsstunden (Mo – Do 8:00-16:00, Fr 8:00-15:00) bei der BWB (Z008239) eingebracht werden.
- Anmeldungen die nach Ablauf der Amtsstunden einlangen, gelten erst mit Beginn der Amtsstunden des nächsten Arbeitstages als eingebracht.
- Technische Erläuterungen (Schnittstellenbeschreibungen) zum ERV finden Sie hier.
- Die BWB unterstützt die Teilnehmer-Direktzustellung (TLDZ).
- Für weitere technische Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstanbieter.
- Sonstige Fragen zur Anmeldung von Zusammenschlüssen können an david.holzer[at]bwb.gv.at oder isabelle.zlamal[at]bwb.gv.at gerichtet werden.
Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen
Neben den oben erwähnten Maßnahmen wird empfohlen, die bekannten Regeln der Handhygiene, der Nies- und Hust-Etikette sowie die Vermeidung von Händeschütteln einzuhalten.
Bitte verwenden Sie die in der BWB aufgestellten Hand-Desinfektionsmittel.