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Corona (Covid-19) Update Zusammenschlussanmeldungen sind ab sofort elektronisch möglich

Der Probebetrieb zur Einbringung von Zusammenschlussanmeldungen auf elektronischem Wege (ERV) wurde erfolgreich abgeschlossen. Eine Einbringung von Zusammenschlüssen mittels ERV bei der BWB (Z008239) ist daher ab sofort möglich.

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an david.holzer[at]bwb.gv.at oder sandra.boehmwalder[at]bwb.gv.at. Für Zusammenschlussanmeldungen (§ 9 KartG 2005), die vor dem 30. April 2020 bei der Bundeswettbewerbsbehörde einlangen, läuft die Frist für den Prüfungsantrag nach § 11 KartG 2005 gem dem 2. COVID-19-Gesetz erst ab dem 1. Mai 2020.

Die BWB wird diese Regelung auf Zusammenschlüsse anwenden, die nach Inkrafttreten des 2. COVID-19-Gesetzes angemeldet wurden. Die Möglichkeit eines Prüfverzichtes in begründeten Fällen bleibt davon unberührt.

Für Prüfungsanträge, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. COVID-19-Gesetzes beim Kartellgericht anhängig sind oder bis zum Ablauf des 30. April 2020 anhängig gemacht werden, läuft die Entscheidungsfrist nach § 14 KartG 2005 allerdings erst ab dem 1. Mai 2020. Dies betrifft bereits derzeit schon in Phase II befindliche Verfahren, ebenso wie Fälle, in denen noch ein Prüfantrag seitens der BWB und/oder dem Bundeskartellanwalt gestellt wird und zwar unabhängig davon ob der Zusammenschluss vor oder nach dem Inkrafttreten des 2. COVID-19-Gesetzes angemeldet wurde.

 

Derzeitiger Geschäftsbetrieb der BWB

  • Es gibt bis auf weiteres keinen Parteienverkehr in der Bundeswettbewerbsbehörde. Amtsstunden sind weiterhin Montag bis Donnerstag 08:00-16:00 Uhr, Freitag 08:00-15:00 Uhr.
  • Alle Besprechungen, Sitzungen, persönlichen Termine, Ladungen und Einladungen in die Behörde sind zumindest bis 13.4.2020 als abgesagt bzw gegenstandslos zu betrachten, sofern sie nicht telefonisch oder mit anderen Medien abgehalten werden können. Anfragen dazu können an daniela.strenn[at]bwb.gv.at gerichtet werden.
  • Die Telefonzentrale der BWB ist nicht durchgehend besetzt.
  • Es wird gebeten, mit der Behörde vorzugsweise auf elektronischem Weg in Verbindung zu treten.
  • Allgemeine Anbringen können über wettbewerb[at]bwb.gv.at eingebracht werden. Fragen zur Anmeldepflicht von Zusammenschlüssen sind weiterhin unter POST-Anmeldepflicht[at]bwb.gv.at einzubringen.
  • In dringenden Fällen können die Stv. Geschäftsstellenleiterin/Leiterin der Rechtsabteilung Dr. Natalie Harsdorf (natalie.harsdorf[at]bwb.gv.at) und Stv. Abteilungsleiter Mag. Alexander Koprivnikar (alexander.koprivnikar[at]bwb.gv.at) direkt kontaktiert werden.

Die Einlaufstelle der BWB ist nicht durchgehend besetzt. Es wird daher geraten, von Postsendungen an die Behörde Abstand zu nehmen.