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BWB unterstützt die gemeinsame Erklärung des Europäischen Netzwerks der Wettbewerbsbehörden zur Überarbeitung der Bekanntmachung über die Marktdefinition der Europäischen Kommission

Mit der gegenständlichen Erklärung begrüßt das Europäische Netzwerk der Wettbewerbsbehörden (ECN) die Initiative der Europäischen Kommission zur Überprüfung der Bekanntmachung über die Marktdefinition. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist ebenfalls Mitglied des ECN.

Der Entwurf, welcher am 08. November 2022 zur öffentlichen Konsultation herausgebracht wurde, beinhaltet hilfreiche Ergänzungen, um die Bekanntmachung für die digitale und globalisierende Wirtschaft fit zu machen.

In dieser Hinsicht unterstreicht der Entwurf die Tatsache, dass die Rolle der Marktdefinition und ihre fundamentalen Prinzipien ihren Ursprung in der Fallpraxis haben und von der Entscheidungspraxis der Europäischen Gerichte bestätigt worden sind. Obwohl die Bekanntmachung keine Bindungswirkung gegenüber den nationalen Wettbewerbsbehörden entfaltet, wird diese bei der Durchsetzungspraxis auf nationaler Ebene oft angewendet.

Das ECN betont, entsprechend dem Inhalt des Entwurfs, die Marktdefinition als einen wichtigen, ersten Schritt für einen faktenbasierten und gesetzmäßigen Vollzug des Wettbewerbsrechts. Innerhalb von Wettbewerbs- und Zusammenschlussverfahren soll die Marktdefinition methodisch standfest und transparent sein, um die Beschränkungen eines Unternehmens bei seinen Entscheidungen, wie etwa im Fall einer Preisfestsetzung, systematisch identifizieren zu können. Eine Marktdefinition beruht auf Fakten des jeweiligen, zu überprüfenden Einzelfalls. Obwohl Präzedenzfälle einen Startpunkt für eine Analyse darstellen können, ist es nicht zwingend möglich, vergangene Marktdefinitionen auf gegenwärtige bzw zukünftige Fälle zu übertragen. Das ECN findet, dass die Vornahme von Marktdefinitionen die Berechenbarkeit und Rechtssicherheit stärken, ohne dem Ergebnis der wettbewerblichen Einschätzung vorzugreifen, welche in der Folge sowohl in einem Wettbewerbs- als auch in einem Zusammenschlussverfahren abzugeben ist.

Zur Geschichte der Marktdefinition

Die Bekanntmachung über die Marktdefinition wurde erstmals im Jahr 1997 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Schon damals war Ziel und Zweck die Begriffe des sachlich und räumlich relevanten Marktes zu erläutern. Damit sollte den Bereichen des Verkehrs, Kohle und Stahl sowie der Landwirtschaft, aber insbesondere auch der Anwendung der im Jahr 2004 von der Fusionskontrollverordnung (VO Nr. 139/2004) ersetzten VO Nr. 4064/89 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen gedient werden.

Die Bundeswettbewerbsbehörde lehnt sich, wie auch andere nationale Wettbewerbsbehörden, bei Bedarf an die Bekanntmachung über die Marktdefinition der Europäischen Kommission an und begrüßt ebenfalls als Teil des ECN vor dem Hintergrund der voranschreitenden, wirtschaftlichen Digitalisierung und Globalisierung die Aktualisierung des Dokuments.