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20 Jahre für den Wettbewerb in Österreich - Die BWB zieht Bilanz und veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021

Die BWB − Garant für fairen Wettbewerb

Im Juli 2002 wurde die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) – auf Grundlage des Wettbewerbsgesetzes (WettbG) – eingerichtet. Die BWB ist eine weisungsfreie und unabhängige Behörde, die sich mit dem Aufgriff und den Ermittlungen von Verstößen gegen das österreichische und europäische Kartell- und Wettbewerbsrecht befasst. Organisatorisch ist die BWB dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beigeordnet.

Sicherstellung eines funktionierenden Wettbewerbs und einer die Konsistenz mit dem Gemeinschaftsrecht und den Zusammenhang mit Entscheidungen der Regulatoren wahrenden Anwendung des nationalen (und der dezentralen Anwendung des europäischen) Wettbewerbsrechts, Erreichen einer gesteigerten Effizienz bei der Rechtsdurchsetzung, Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren durch Einrichtung der Bundeswettbewerbsbehörde [...].“ So lauten die Ziele in den Beilagen zu der Regierungsvorlage aus dem Jahr 2002.

Ein funktionierender Wettbewerb gehört zu den wichtigsten Elementen in einer Marktwirtschaft. Wettbewerb fördert Qualität, Innovation und technischen Fortschritt, und trägt damit zur bestmöglichen Versorgung der Konsumentinnen und Konsumenten und zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen bei.

Die Leitung der BWB obliegt dem/der Generaldirektor/in für Wettbewerb, welche/r monokratisch Entscheidungen trifft und nach Maßgabe der Eignungs- und Ernennungsvoraussetzungen in § 7 WettbG auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten für eine Funktionsperiode von fünf Jahren bestellt wird. Prof. Dr. Walter Barfuß wurde als erster Generaldirektor von 2002 - 2007 bestellt. Dr. Theodor Thanner leitete die Behörde als Generaldirektor von 2007 - 2021 und gehörte damit zu den längst dienenden Leitern europäischer Wettbewerbsbehörden. Seit Dezember 2021 nimmt die Stv. Generaldirektorin und Leiterin der Geschäftsstelle Dr. Natalie Harsdorf-Borsch LL.M. diese Rolle ex lege interimistisch wahr

20 Jahre BWB - Die BWB zieht Bilanz

Um ihren Aufgaben als Wettbewerbshüterin effektiv nachgehen zu können, wurde die BWB im Laufe der Jahre zunehmend mit wichtigen Ermittlungsbefugnissen ausgestattet.

Bislang hat die BWB 170 Hausdurchsuchungen und 12 Branchenuntersuchungen durchgeführt sowie 115 Kronzeugenanträge und 184 Whistleblower-Meldungen bearbeitet.

Seit Bestehen der BWB wurden 322,3 Millionen Euro an Geldbußen auf Antrag der BWB durch das Kartellgericht über Unternehmen verhängt, die Verstöße gegen das österreichische oder europäische Wettbewerbsrecht begangen haben. Das ist allein aus den Bußgeldern heraus rund 6 Mal so viel, wie die BWB bisher insgesamt seit ihrem Bestehen an Budget dem Bund gekostet hat.

Im Bereich der Unternehmenszusammenschlüsse wurden mehr als 7.000 nationale Zusammenschlüsse geprüft. Insgesamt flossen dem Bund damit knapp 15 Millionen Euro durch Anmeldegebühren zu.

Die Behörde wuchs von anfänglich 17 auf mittlerweile über 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an mit 3 Abteilungen und 3 Referaten an.

Tätigkeitsbericht der BWB für das Jahr 2021

Für das vergangene Jahr 2021 konnte die BWB wieder ein klares Zeichen für freien und fairen Wettbewerb setzen.

Zusammenschussanmeldungen

Insgesamt wurden 653 nationale Zusammenschlussanmeldungen eingebracht. Im wichtigen Lebensmittelbereich legte die BWB die Fusion AGM/Metro dem Kartellgericht zur vertieften Prüfung vor. Mit der Fusion Facebook (jetzt Meta)/Giphy wurde ein Präzedenzfall für digitale Märkte von der BWB dem Kartellgericht zur vertieften Prüfung vorgelegt. In der Fusion eBay/Adevinta konnten wichtige Auflagen durch die Behörde erreicht werden, um ua regionale Plattformen wie Willhaben zu erhalten.

Gerade in den Digitalmärkten ist besondere Wachsamkeit durch die Wettbewerbshüter geboten, da Weichenstellungen für die Zukunft geschaffen werden.

Enforcement

In der Kartellverfolgung wurden in mehreren Fällen erfolgreich Ermittlungen vorangetrieben und konnten vor Gericht Rekordbußgelder erwirkt werden.

 Von der BWB wurden trotz anhaltender Pandemie 2021 21 Hausdurchsuchungen durchgeführt (ua im Bereich der Abfallwirtschaft) und durch Anträge der BWB an das Kartellgericht mehr als 55 Mio. Euro an Geldbußen verhängt.

Insgesamt wurden 8 Kronzeugenanträge bei der BWB gestellt und 78 Whistleblowingmeldungen eingebracht. Diese Zahlen zeigen, dass es Vertrauen seitens der Unternehmen und Marktteilnehmer in die BWB und ihre Kooperationsprogramme gibt. Das ist ein wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Verfolgung von geheimen Absprachen.

Branchenuntersuchungen

Im Rahmen der Branchenuntersuchung Gesundheit veröffentlichte die BWB den dritten Teilbericht zur Arzneimittelversorgung aus wettbewerblicher Sicht, ein Marktsegment das gerade in der Pandemie von übergeordneter Bedeutung ist. Die Branchenuntersuchung im Bereich E-Mobilität wurde Ende 2021 gestartet. Hier gilt es rechtzeitig auf wettbewerbliche Defizite hinzuweisen, um so negative Marktentwicklungen auf diesen Zukunftsmärkten hintanzuhalten.

Advocacy

Darüber hinaus stand auch wieder Advocacy im Fokus der BWB. Dabei wurden unter anderem wieder Standpunkte zu aktuellen Themen veröffentlicht und Stellungnahmen zu verschiedenen legistischen Vorhaben abgegeben.

Die Durchführung des bereits zum siebenten Mal in Folge organisierten Kartellrecht Moot Courts fand virtuell statt. Die Studierenden überzeugten mit hohem Engagement und Wissen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass auch 2021 wieder ein sehr erfolgreiches Jahr für die BWB und den Wettbewerb in Österreich war. Die Einhaltung der Wettbewerbsregeln stellt die Voraussetzung für funktionierenden Wettbewerb dar. Dies wird auch künftig im Fokus der BWB stehen.

Großer Dank gilt dem gesamten Team der BWB, das im Jahr 2021 trotz der anhaltenden Pandemie und den damit verbundenen Herausforderungen wieder hervorragende Arbeit geleistet hat. Auch möchte ich mich an dieser Stelle besonders bei Dr. Theodor Thanner bedanken, der in den letzten 15 Jahren den Wettbewerb in Österreich maßgeblich geprägt und mitgestaltet hat“, so Dr. Natalie Harsdorf-Borsch abschließend.

Jährliche Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts

Die Veröffentlichung regelmäßiger Tätigkeitsberichte, die die für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden an eine Stelle der Regierung oder des Parlaments vorlegen, gehört zu den angemessenen Rechenschaftspflichten gemäß der RL (EU) 2019/1 Rz 22.

In diesem Sinne zählt es gemäß § 2 Abs 4 WettbG zu den Aufgaben der BWB dass diese „[…] in regelmäßigen Zeitabständen, zumindest aber jedes Jahr, einen Bericht über ihre Tätigkeit [veröffentlicht]. Dieser Bericht ist nach Anhörung der Wettbewerbskommission von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unverzüglich dem Nationalrat vorzulegen. […]“.

Der Tätigkeitsbericht der BWB 2021 wurde am 03.05.2022 an das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie an die Wettbewerbskommission zwecks Anhörung übermittelt und kann unter folgendem Link abgerufen werden: