Über die Antragsgegnerin wird gemäß § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG wegen verbotener Durchführung im Zeitraum vom 14.12.2021 bis 11.2.2022 des am 14.1.2022 angemeldeten Zusammenschlusses betreffend den am 14.12.2021 erfolgten Erwerb alleiniger Kontrolle über die yeebase media GmbH, Hannover, Deutschland eine Geldbuße in der Höhe von EUR 18.000,-- durch das Kartellgericht verhängt.
Gz: 25 Kt 9/22v