BWB/VD-14 - Verbotene Durchführung - Kartellgericht verhängt Geldbuße gegen Castanea Rubra Assets GmbH wegen einer verbotenen Durchführung eines Zusammenschlusses

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat das Kartellgericht am 13.02.2020 folgenden Beschluss (25 Kt 2/19k) gefasst:

Über die Antragsgegnerin Castanea Rubra Assets GmbH wird gemäß § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG wegen verbotener Durchführung des am 12. Juli 2018 angemeldeten Zusammenschlusses betreffend den am 26. Jänner 2018 erfolgten Erwerb von 94 % der Geschäftsanteile der Neue Halberg Guss GmbH, Kirchstraße 16, 66130 Saarbrücken, Deutschland, im Zeitraum von 26. Jänner 2018 bis 10. August 2018 eine Geldbuße in der Höhe von EUR 100.000,-- verhängt.

Der Zusammenschluss wurde nachträglich bei der Bundeswettbewerbsbehörde angemeldet (BWB/Z-4019).

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren