Der Beschluss des Kartellgerichts (27 Kt 1/23h) lautet wie folgt:
Über die Erstantragsgegnerin Fronius International GmbH und die Zweitantragsgegnerin G & K Privatstiftung wird wegen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 KartG und Art. 101 AEUV in Form von kartellrechtswidrigen Vereinbarungen mit Vertragshändlern über Wiederverkaufspreise, Gebietsaufteilung und Wettbewerbsverbote sowie kartellrechtswidrigen abgestimmten Verhaltensweisen beim Vertrieb von Fronius-Schweißtechnik im gesamten Hoheitsgebiet von Österreich im Zeitraum von 26.1.2007 bis 2.7.2021 eine Geldbuße in Höhe von EUR 3.000.000 verhängt.