Schweißtechnik-Kartell: EUR 3 Mio Geldbuße gegen Fronius vom Kartellgericht auf BWB-Antrag rechtskräftig verhängt

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 27.06.2024 (27 Kt 1/23h) eine Geldbuße gem § 29 Abs 1 Z 1 lit a und d KartG in Höhe von EUR 3 Mio gegen die Kronzeugin Fronius International GmbH sowie gegen die G & K Privatstiftung (gemeinsam iF „Fronius“). Die Entscheidung ist rechtskräftig. Damit sind die Verfahren im Schweißtechnik-Kartell erfolgreich abgeschlossen.

Der Beschluss des Kartellgerichts (27 Kt 1/23h) lautet wie folgt:

Über die Erstantragsgegnerin Fronius International GmbH und die Zweitantragsgegnerin G & K Privatstiftung wird wegen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 KartG und Art. 101 AEUV in Form von kartellrechtswidrigen Vereinbarungen mit Vertragshändlern über Wiederverkaufspreise, Gebietsaufteilung und Wettbewerbsverbote sowie kartellrechtswidrigen abgestimmten Verhaltensweisen beim Vertrieb von Fronius-Schweißtechnik im gesamten Hoheitsgebiet von Österreich im Zeitraum von 26.1.2007 bis 2.7.2021 eine Geldbuße in Höhe von EUR 3.000.000 verhängt.